02421 – 16633

Fahrschule Rauch

Die freundliche Fahrschule in Düren.

Ausgezeichnete Ausbildung in allen Klassen Unser Ziel: Ihre bestandene Prüfung!!

Modernste Fahrzeuge

Fahrvergnügen dank neuer, attraktiver Fahrzeuge ist eine Selbstverständlichkeit für eine aktive und zeitgemäße Ausbildung.

Kompetentes Team

Unser freundliches und kompetentes Team in Kombination mit modernsten Fahrzeugen und Lehrmaterialien wird Ihnen den Weg zu ihrem Führerschein so einfach wie möglich gestalten.

Faire Preise

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, genau nach Ihren Bedürfnissen, rufen Sie uns doch einfach an!

Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger nach AZAV

Führerschein – Ausbildung in allen Klassen
Berufskraftfahrer Aus – und Weiterbildung nach BkrFQG
Stapler – Flurförderfahrzeug–Ausbildung
Nachschulungsseminare (ASF)
Fahreignungsseminare (FES)

Öffnungszeiten

Bürozeiten Düren:

Mo. – Fr.  13:00 – 17:00

Die wichtigsten Führerscheinklassen im Überblick

Führerscheinklasse AM

max. 45km/h | max. 50cm3

Mehr Informationen

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleis- tung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungs- motor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer anderen Antriebsform.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitz- plätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstge- schwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenn- dauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm3 oder einer anderen Antriebsform.

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndau- erleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauer- leistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm3 oder einer anderen Antriebsform.

Führerscheinklasse A1

16 < max. 80km/h < 18| max. 125cm3

Mehr Informationen

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Führerscheinklasse A

unbegrenzt

Mehr Informationen

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Führerscheinklasse B

max. 3.5t | max. 750kg Hänger

Mehr Informationen

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahr- zeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindes- tens 21 Jahre alt ist).

Führerscheinklasse BE

max 3.5t

Mehr Informationen

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamt- masse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Führerscheinklasse C

max. ∞t | max. 750kg Hänger

Mehr Informationen

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der

Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässi- gen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitz- plätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

häufig gestellte fragen

Was kostet der Führerschein bei Ihnen?

Wahrscheinlich eine der am häufigsten gestellten Fragen via Mail oder Telefon. Hierzu erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, kommen Sie dazu doch zu unseren Bürozeiten einmal vorbei. 

Wann und Wo findet der Unterricht statt?

Die aktuellen Unterrichtszeiten und Orte finden Sie unter: Die Zeiten

Wann kann ich mit dem Führerschein beginnen?

Mit ihrer Führerscheinausbildung kann jederzeit begonnen werden. Bei uns gibt es keine geschlossenen Kurse.

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Bringen Sie zur Anmeldung bitte Ihren Personalausweis mit.

Wie viele Theorie- und Praxistunden brauche ich mindestens?

Die Vorgeschriebenen Theoriestunden für die einzelnen Klassen, finden Sie unter Ausbildungsklassen.

Welche Kosten entstehen insgesamt?

Über die allgemeinen Fahrschulkosten, fallen weitere Kosten für das Straßenverkehrsamt an, sowie für die Theorie + Praxisprüfung welche sie direkt an den TÜV zahlen.

Wie lange brauche ich für den Führerschein?

Eine genaue Zeit kann man leider nicht sagen, aber die Durchschnittszeit beträgt knappe 3 Monate. Die Dauer hängt von einigen Faktoren ab:

  • Wie zeitnah reiche ich alle benötigten Unterlagen zum Führerschein bei meiner Fahrschule ein.
  • Wie schnell absolviere ich meine Theoretische Ausbildung.
  • Wie flexibel bin ich bei der Terminvereinbarung der Fahrstunden.
Welche Unterlagen benötige ich für den Führerschein ab 17 Jahren (BF17)?
  • Kopie Ihres Personalausweises (Erledigen wir gerne für Sie bei uns)
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtest (kann bei uns absolviert werden)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (kann bei uns absolviert werden)
  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Einverständniserklärung der Begleitpersonen
  • Ausweiskopien der gesetzlichen Vertreter
  • Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen
Was benötige ich für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt (StVa)?
  • Kopie Ihres Personalausweises / Führerscheins (Erledigen wir gerne für Sie bei uns)
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtest (kann bei uns absolviert werden)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (kann bei uns absolviert werden)
  • Bei BF17 die entsprechenden o.g. Anlagen.
  • Für Klasse C1/C/CE/D1/D/DE eine arbeitsmedizinische Untersuchung
  • Für Klasse D1/D/DE muss ein Führungszeugnis beantragt werden.
Kann ich mir meinen Fahrlehrer/-in aussuchen?

Selbverständlich!

Kann ich die Prüfung vor meinem Geburtstag ablegen?
Wann kann ich Fahrstunden nehmen?
Ist eine Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben, bevor ich mit der praktischen Ausbildung beginne?
Welche Vorraussetzungen müssen meine gewünschten Begleitpersonen erfüllen?
  • Das Mindestalter beträgt 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Probezeit?

Ab Erhalt der Fahrerlaubnis der Kl. A1 bzw. B beträgt die Fahrerlaubnis 2 Jahre.
Bei Erweiterungen auf diese Klassen wird keine neue Probezeit erhoben.
Bei einer Auffälligkeit verlängert sich diese jedoch um weitere 2 Jahre und zusätzlich muss an einem Nachschulungskurs teilgenommen werden.

Wann kann man frühestens an der theoretischen bzw. praktischen Prüfung teilnehmen?

Theorie: 3 Monate vor dem erreichen des Mindestalters
Praxis: 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters.

Kann ich mir Motorradbekleidung während der Ausbildung ausleihen?

Dies ist Selbverständlich möglich. Wir können Ihnen bis auf Schuhe (Hygienische Gründe) alles an kompletter Montur stellen.

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Fragen? Wir haben antworten!

Sollten Sie uns mal nicht telefonisch erreichen können, können Sie hier Ihre Rufnummer hinterlassen und wir rufen Sie so schnell wie möglich zu unseren Bürozeiten zurück!

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